Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 13.10.2021

 

 

1.         Vertragspartner und Geltungsbereich

 

1.1       Ihr Vertragspartner ist die Green Print Osttirol e.U., Ainet 90, 9951 Ainet. (nachfolgend „GreenPrint“).

 

1.2       Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten liegen ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung zugrunde. Andere Bedingungen als diese AGB gelten nur, wenn Green Print deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

 

2.         Angebote und Vertragsabschluss

 

2.1       Sämtliche Angebote von GreenPrint sind freibleibend.

 

2.2       Durch Abgabe einer Bestellung stellen Sie GreenPrint ein verbindliches Angebot auf Abschluss des jeweiligen Auftrags.

 

2.3       Bei einer Onlinebestellung wird Ihnen GreenPrint den Eingang dieser Bestellung in einem E-Mail (Bestellbestätigung) bestätigen. Dieses E-Mail stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar. Auch Vorarbeiten wie die Prüfung der von Ihnen angelieferten Druckdaten oder eine Beratung dazu stellen noch keine Annahme des Angebots dar.

 

2.4       GreenPrint kann Ihr Angebot entweder dadurch annehmen, dass GreenPrint den Auftrag ausführt und die von Ihnen bestellte Ware produziert und liefert, oder dass GreenPrint Ihr Angebot schriftlich mit einer Auftragsbestätigung annimmt.

 

3.         Entgelte, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

 

3.1       Alle von Green Print bekannt gegebenen und/oder auf der Website angeführten Preise verstehen sich netto zzgl. USt. und zzgl. Versandkosten. Die Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die dem Auftrag zugrundeliegenden Daten/Druckvorlagen unverändert bleiben und nicht nachträglich auf Kundenwunsch oder technischer Notwendigkeit modifiziert werden müssen. Dies gilt nicht für Konsumenten im Sinn des KSchG.

 

3.2       Sofern nicht anders durch GreenPrint bekannt gegeben, gelten für die auftragsbezogenen Materialien wie Bedruckstoffe (Papier, Karton usw.), Druckvorrichtungen (Filme, Repros, Platten, Stanzformen usw.) und Buchbindematerialien Tagespreise, die variieren können. Sofern es sich bei Ihnen um einen Unternehmer im Sinn des KSchG handelt, gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Im Fall einer Onlinebestellung gelten die in der Bestellzusammenfassung angeführten Preise.

 

3.3       GreenPrint ist zur Verrechnung einer Bearbeitungspauschale für die Prüfung und Vorbereitung der von Ihnen übergebenen bzw. hochgeladenen Druckdaten in Höhe von EUR 22,50 zzgl USt berechtigt, wenn Sie die Druckfreigabe nicht binnen einer angemessenen Frist, längstens binnen 14 Tagen nach Aufforderung, erteilen oder die Freigabe endgültig ablehnen. Der Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens durch Green Print bleibt davon unberührt.

 

3.4       Alle Rechnungen von GreenPrint sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Sie sind damit einverstanden, dass Green Print Rechnungen wahlweise elektronisch als PDF-Anhang per E-Mail oder auf Papier versendet.

 

3.5       Ihnen stehen die auf der Website angeführten Zahlungsmethoden zur Verfügung.

 

4.         Verzug

 

4.1       Im Fall des Zahlungsverzugs haben Sie, wenn Sie Unternehmer im Sinn des KSchG sind, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu bezahlen; wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu bezahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht berührt.

 

4.2       Green Print ist im Verzugsfall weiters berechtigt, von Ihnen die tatsächlich angefallenen Mahn- und Inkassospesen zu fordern, wobei Sie sich hinsichtlich eines eingeschalteten Inkassoinstituts verpflichten, maximal die Vergütung zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996, in der jeweiligen Fassung, ergeben. Hinsichtlich eines eingeschalteten Rechtsanwaltes ist der Kunde verpflichtet, maximal Vergütungen zu ersetzen, die sich aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. Nr. 189/1969 idgF, ergeben. Diese Normen sind im Internet unter www.oerak.at abrufbar.

 

 

 

5.         Aufrechnung, Zurückbehaltung von Entgelten

 

5.1       Wenn Sie Verbraucher im Sinn des KSchG sind, können Sie gegen Forderungen von GreenPrint nur mit eigenen Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind, oder im Fall der Zahlungsunfähigkeit von GreenPrint. Wenn Sie Unternehmer sind, sind Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte ausgeschlossen.

 

5.2       Reklamationen berechtigen Sie nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines auf den reklamierten Teil der Leistung entfallenden Rechnungsbetrages.

 

6.         Lieferzeit

 

6.1       Alle von GreenPrint bekannt gegebenen bzw. auf der Website angeführten Lieferzeiten sind Zirkatermine. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden. Die Lieferzeit beginnt mit Ihrer Druckfreigabe zu laufen.

 

6.2       Ist GreenPrint durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffen, etc. an der Ausführung des Auftrags gehindert, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

7.         Lieferung, Gefahrenübergang, Abholung

 

7.1       Die Lieferung erfolgt je nach Ihrem Wunsch durch den bekannt gegebenen bzw. auf der Website angeführten Transporteur oder durch Abholung am Standort von GreenPrint.

 

7.2       Wenn Sie Unternehmer im Sinn des KSchG sind, erfolgt die Lieferung auf Ihre Rechnung und Gefahr. GreenPrint wird die Ware auf Ihren gesonderten Wunsch und Ihre Kosten gegen Verlust und Transportschäden versichern. Wenn Sie Verbraucher im Sinn des KSchG sind, geht die Gefahr bei der Ablieferung der Ware an Sie über.

 

8.         Einlagerung bei Annahmeverzug

 

8.1       Im Fall eines Annahmeverzugs ist GreenPrint dazu berechtigt, die Ware auf Ihre Kosten und Gefahr selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.

 

9.         Änderungen der Druckdaten, Korrekturabzüge

 

9.1       Eine nachträgliche Änderung der Druckdaten durch Sie ist nur mit Zustimmung von GreenPrint möglich. Green Print ist dazu berechtigt, für die Änderung die unter Punkt 3.3 angeführte Bearbeitungspauschale zu verrechnen.

 

9.2       Sie haben Korrekturabzüge, die Ihnen GreenPrint zur Kontrolle vorlegt, binnen einer von GreenPrint gesetzten, angemessenen Frist zu prüfen und zu genehmigen. Erfolgt bis Ablauf der Frist keine Genehmigung, gilt diese automatisch als erteilt. GreenPrint wird Sie zu Beginn dieser Frist auf den Fristablauf und die Folgen Ihres Verhaltens ausdrücklich hinweisen.

 

10.       Haftung

 

10.1     GreenPrint haftet Ihnen nur für Schäden, die Ihnen GreenPrint oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Dies gilt nicht für Schäden an der Person und im Fall einer vertraglich übernommenen Garantie. Wenn Sie Unternehmer im Sinn des KSchG sind, sind Schadenersatzansprüche auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schaden und die Höhe des Auftragswerts beschränkt, und ist der Ersatz von entgangenem Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen.

 

11.       Gewährleistung

 

11.1     Wenn Sie Verbraucher im Sinn des KSchG sind, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regeln.

 

11.2     Wenn Sie Unternehmer sind, gilt davon abweichend Folgendes:

 

11.2.1 Sie haben offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung zu rügen. Versteckte Mängel müssen Sie unverzüglich nach Entdecken, spätestens drei Monate nach Ablieferung rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist von Ihnen zu beweisen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, Green Print oder deren Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

 

11.2.2  Die Gewährleistung für geringfügige Abweichungen bei farbigen Reproduktionen vom Original ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesondere wenn Andruck- und Auflagenpapier nicht übereinstimmen.

 

12.       Auftragsunterlagen und Datenträger

 

12.1     GreenPrint verwahrt von Ihnen übergebene Auftragsunterlagen und Datenträger für einen Zeitraum von vier Wochen nach Auftragsbeendigung.

 

12.2     GreenPrint übernimmt für von Ihnen nicht zurückverlangte Unterlagen und Datenträger keine wie immer geartete Haftung. GreenPrint ist nicht dazu verpflichtet, Ihre Unterlagen und Datenträger über den genannten Zeitraum hinaus zu verwahren.

 

12.3     In der Regel archiviert GreenPrint Ihre Daten zum Zweck eines späteren Nachdrucks. Green Print ist dazu aber nicht verpflichtet.

 

 

 

13.       Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Zusicherungen bezüglich der Inhalte

 

13.1     Sie sichern zu, dass Sie über alle nötigen Rechte verfügen, insbesondere aus dem Bereich Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, gewerblicher Rechtsschutz sowie Persönlichkeitsrecht, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Dies gilt auch für von Ihnen beigestellte Schriften.

 

13.2     Soweit GreenPrint bei der Auftragsabwicklung selbst Gegenstände schafft, die dem Urheber- und/oder Leistungsschutzrecht unterliegen, erwerben Sie mit der Ablieferung der Ware das nichtausschließliche Recht, diese Ware zu verbreiten. Alle übrigen Rechte verbleiben ohne gesonderte Vereinbarung bei GreenPrint.

 

13.3     Sie sichern weiters zu, dass die Ihrem Auftrag zugrunde liegenden Daten keine rechtswidrigen Inhalte, z.B. nach dem Verbotsgesetz oder dem Pornographiegesetz, enthalten.

 

13.4     Sie haben Green Print von allen Ansprüchen schad- und klaglos zu halten, die Dritte aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, gewerblichen Schutzrechten, Persönlichkeitsschutzrechten oder einer sonstigen Rechtswidrigkeit der angelieferten Daten erheben. Dazu zählen auch die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung.

 

14.       Haftung der Agentur/des Mittlers

 

14.1     Tritt ein Mittler, z.B. eine Agentur, in Ihrem Namen auf, so haftet dieser Green Print für die Einbringlichkeit der Forderung als Bürge und Zahler. GreenPrint kann die Bezahlung der offenen Forderung vom Mittler erst fordern, nachdem Sie vergebens gemahnt worden sind.

 

15.       Eigentumsvorbehalt

 

15.1     Die Ihnen gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum von GreenPrint.

 

16.       Zurückbehaltungsrecht

 

16.1     GreenPrint ist berechtigt, alle von Ihnen angelieferten Vorlagen und Datenträger gemäß § 369 UGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zurückzubehalten.

 

 

 

 

 

 

 

17.       Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

17.1     Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

 

17.2     Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.

 

17.3     Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

17.4     Die Daten jedes einzelnen Auftrags sind für die Bestandsdauer der Kundenbeziehung archiviert und im Kundenbereich des Webshops abrufbar. Der Vertragstext selbst wird jedoch nicht gespeichert und ist somit nicht mehr nachträglich einsehbar. GreenPrint empfiehlt daher, dass Sie die E-Mails im Zuge der Auftragsabwicklung archivieren sowie die dem Auftrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufen und ausdrucken.

 

17.5     Vorbehaltlich der Bestimmungen des KSchG ist Erfüllungsort der Sitz von GreenPrint. Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, einschließlich der Frage ihres wirksamen Zustandekommens und ihrer Beendigung, ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von GreenPrint zuständig. Wenn Sie Verbraucher sind und im Inland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Inland beschäftigt sind, so kann GreenPrint Sie ausschließlich am Gericht Ihres Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder des Orts der Beschäftigung klagen.

 

17.6     Falls einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teile davon unberührt.